Im Alter droht Magerkost: Wer sich heute ganz auf seine gesetzliche Rente verlässt, der muss im Alter den Gürtel erheblich enger schnallen. „Trotz der Rente mit 67 sinkt das Bruttorentenniveau von heute 48 auf 42 Prozent“, sagt Altersvorsorgexperte Professor Axel Börsch-Supan. Clevere Arbeitnehmer – auch Minijobber – kontern mit der Rente vom Chef. „Die betriebliche Altersversorgung ist eine lukrative Ergänzung zur gesetzlichen Rente“, sagt bAV-Experte Andreas Haberstock, Geschäftsführer der Hamburger Trium Insurance GmbH Und die Attraktivität steigt weiter: Ab 2010 können alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer statt 2.592 Euro dann 2.640 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in die Zusatzvorsorge investieren.
Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie direkt in eine bAV eingezahlt werden. Zusätzlich können Arbeitnehmer bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds bis zu 1.800 Euro steuerfrei einzahlen – macht insgesamt bis zu 4.392 Euro in diesem Jahr. „Der volle Förderrahmen wird bislang aber nur von rund einem Drittel der Beschäftigten ausgeschöpft“, bemängelt bAV-Experte Haberstock.
VL draufsatteln
Gut geeignet für die bAV sind auch die Vermögenswirksamen Leistungen (VL). So kann der Vorsorgesparer den Arbeitgeberanteil (maximal 40 Euro) ohne Abzüge direkt in die Betriebsrente investieren und rund 45 Euro zusätzlich drauflegen, ohne Einbußen beim Nettogehalt hinnehmen zu müssen. Auch der Jobwechsel ist kein Problem: Vorsorgesparer können den Vertrag entweder privat fortführen oder auf den nächsten Arbeitgeber übertragen – die Zustimmung des Chefs vorausgesetzt.
Für wen lohnt sich das?
Insbesondere Familien mit Kindern und Alleinerziehende sollten wegen der direkten Zulagen vom Staat zunächst über einen Riester-Vertrag nachdenken (siehe Merkblatt "Altersvorsorge für Familien"). Besteht bereits ein Riestervertrag in der Familie, kann die betriebliche Altersvorsorge ein lukrativer zusätzlicher Baustein sein, um die Rentenlücke weiter zu schließen. Das gilt besonders, wenn der Arbeitgeber z.B. einen Teil des von ihm gesparten Anteils an den Sozialabgaben mit in die betriebliche Altersvorsorge seiner Angestellten gibt. Aber auch ohne Zulage vom Arbeitgeber lohnt sich das für viele Arbeitnehmer - auch weil das Einkommen im Rentenalter normalerweise geringer ist als während des Berufslebens und damit auch die darauf zu zahlenden Steuern. Außerdem hat sich das Geld bis zum Renteneintritt für den Arbeitnehmer schon verzinst. Weniger eindeutig ist die Rechnung für Besserverdienende, sagen Verbraucherschützer. Wer mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, spart zwar besonders kräftig Steuern, aber nur noch einen Teil oder gar keine Sozialabgaben mehr. Denn für Einkommensteile über den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen werden ohnehin keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- bzw. Arbeitslosenversicherung mehr erhoben.
Wer entscheidet über Art und den Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge?
Arbeitnehmer haben zwar das Anrecht auf eine Entgeltumwandlung, aber sie haben kein Recht, über die Art, also den sogenannten Durchführungsweg, der betrieblichen Altersvorsorge zu bestimmen. Das entscheidet der Arbeitgeber. Hat der Arbeitgeber als Durchführungsweg die Direktversicherung gewählt, stellt er manchmal den Mitarbeitern die Wahl des Versicherungsunternehmens frei. Oft hat er aber auch dann einen Rahmenvertrag mit einem oder mehreren Anbietern.
Wie funktionieren Gehaltsumwandlung und Förderung?
- Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Das sind 2009 maximal 2.592 Euro im Jahr bzw. 216 Euro monatlich. Zusätzlich können unter bestimmten Bedingungen noch einmal 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei eingezahlt werden.
- Die Beiträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt zum Beispiel in eine Direktversicherung gezahlt. Weil das immer vom oberen Ende des Gehalts passiert, spart der Arbeitnehmer neben den Sozialabgaben wegen der Steuerprogression oft kräftig Steuern. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt 100 Euro in eine Direktversicherung ein, spürt das selbst beim Nettoeinkommen auf seinem Gehaltszettel aber nur mit 50 Euro. So lässt sich in der Ansparphase oft eine Förderquote von 50 Prozent erreichen.
- Allerdings: In der Auszahlphase müssen die Renten komplett versteuert werden. Außerdem wird auch der volle Beitragssatz für die Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Quelle:http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4140/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Alterseinkuenfte__Altersvorsorge/006.html