Betriebliche Altersversorgung

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Was ist die betriebliche Altersversorgung?

Die betriebliche Altersversorgung ist eine Leistung des Arbeitgebers. Sie kann eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umfassen.

Für wen ist die betriebliche Altersversorgung geeignet?

Die betriebliche Altersversorgung ist für alle Arbeitnehmer geeignet. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat seit dem 1. Januar 2002 einen Anspruch auf die so genannte Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers einen Teil des Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren.

Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?

es gibt fünf verschiedene Formen - so genannte Durchführungswege - der betrieblichen Altersversorgung:

  • Direktzusage des Arbeitgebers

  • Unterstützungskasse

  • Pensionsfonds

  • Pensionskasse

  • Direktversicherung

Die betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung direkt aus ihrem Bruttoeinkommen zu finanzieren - das sichert Steuervorteile. Diese steuerliche Förderung gilt in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung jedoch nur, wenn die Vorsorgesparer später eine lebenslange Rente aus der betrieblichen Altersversorgung beziehen. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können sie sich aber zu Beginn der Rente als Einmalbetrag auszahlen lassen. Bei der Pensionskasse und der Direktversicherung gibt es eine zusätzliche Option: Wer ein Kapitalwahlrecht vereinbart hat, kann sich statt einer lebenslangen Rente das gesamte Kapital auf einmal auszahlen lassen. Doch dieses Kapitalwahlrecht sollte man erst innerhalb von 12 Monaten vor Beginn der Rente nutzen. Denn falls man es bereits während der Ansparphase ausübt, verliert man die Steuervorteile für die künftigen Beiträge.


Wie werden Beiträge und Auszahlungen steuerlich behandelt?

Bei einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zahlen Arbeitnehmer während der Ansparphase keine Steuern. Erst die Versorgungsleistungen sind steuerpflichtig.

Beiträge zu Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen werden unterschiedlich gefördert, je nachdem, wann der Arbeitgeber die Versorgungszusage erteilt hat. Wer die Zusage nach dem 31. Dezember 2004 erhalten hat, kann Beiträge bis zu 4.344 Euro (2.544 Euro + 1.800 Euro) steuerfrei einzahlen.

Die ausgezahlten Leistungen, die auf steuerfreien Beiträgen beruhen, werden in voller Höhe nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Darüber hinaus fallen in der Regel Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an.


Ganz wichtig!

Sie haben als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung, denn im Jahr 2002 wurde sie im Altersvermögensgesetz als Eckpfeiler der Rentenreform verankert. Mit dem Alterseinkünftegesetz verbessern sich ab 2005 die Bedingungen für die betriebliche und private Altersvorsorge weiter.


Mehr Rente!

Bei der betrieblichen Altersversorgung kann Ihr Unternehmen nur gewinnen – z.B. durch weniger Kosten für Ihr Unternehmen und durch eine bessere Zukunftsversorgung für Ihre Mitarbeiter, die Ihnen dafür dankbar sein werden. Aber zunehmend muss die bAV über den Bereich der Entgeltumwandlung hinaus im Kontext zu vielen unternehmensrelevanten Vorgängen gesehen werden. Kein Wunder, ist es doch ein ebenso komplexer wie wichtiger Bereich, der seit dem 1.1.2002 noch eine besondere Relevanz für Sie als Arbeitgeber bekommen hat. Denn seitdem haben Ihre Mitarbeiter sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Gehaltes in eine bAV umzuwandeln. Aber wo liegt Ihr Nutzen? Welche Vorteile bietet Ihnen als Arbeitgeber dieses System?
Nun, ausführliche Antworten darauf geben wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Einen groben Überblick über Ihre Vorteile aus der bAV erhalten Sie aber schon auf den folgenden Seiten.

Die Erfahrung zeigt, dass sich verantwortungsbewusste, zukunftsorientierte Unternehmer beim Einsatz der bAV von fünf ganz unterschiedlichen Motiven leiten lassen.

Als inzwischen gesetzlich verankerter Bestandteil unserer sozialen Sicherungssysteme ist die bAV mittlerweile auch zu einem wichtigen Instrument geworden, mit dem Sie als Arbeitgeber Ihrem Unternehmen zusätzliche positive Impulse geben können.
Vorausgesetzt natürlich, Sie kennen die vielfältigen Gestaltungsformen, nutzen die motivatorischen Potenziale daraus und kennen Ihre Vorteile aus einer maßgeschneiderten Umsetzung.

Versorgung Arbeitnehmer
Nur zufriedene Mitarbeiter sind wirklich leistungsbereit und stellen damit das größte Kapital des Arbeitgebers dar. Vor dem Hintergrund des sinkenden Rentenniveaus, der Anhebung des Regelrentenalters auf 67 Jahre und des ohnehin bestehenden Rechtsanspruchs der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung trägt die bAV nachhaltig zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei. Vorteilhaft für Sie als Arbeitgeber ist auch die Ausnutzung der steuerlichen Förderung zur Senkung der Lohnnebenkosten. Für jeden Arbeitgeber ist auch die echte Arbeitgeberleistung für eine bAV hochinteressant. Das Stichwort dazu ist „Versorgungslohn statt Barlohn“ für außertarifliche Lohnerhöhungen.

Versorgung Unternehmer
Die Überprüfung der eigenen Versorgung, die Optimierung
der Eigenabsicherung als Gesellschafter- Geschäftsführer (GGF) über die GmbH, aber auch die Schaffung von Liquidität für das Unternehmen stehen hierbei im Vordergrund.

Liquiditätsplanung/Bilanzmanagement
Hier geht es um die Sicherung der Liquidität, die Erfüllbarkeit der Zusagen, aber auch um Bilanzbereinigung und Stärkung der Eigenkapitalquote zwecks Erzielung eines besseren Ratings und damit erleichterter Aufnahme von Kapital sowie besserer Gewinnung von Investoren. Innovative bAV-Lösungen
können zu diesen Fragestellungen eine wertvolle Antwort leisten – wie auch zur Erleichterung des Unternehmensverkaufs, der Lösung der Nachfolgeregelung und der Optimierung der Eigenabsicherung eines Gesellschafter-Geschäfts führers.

Versorgung für Arbeitnehmer:
  • Erfüllung des Rechtes auf Entgeltumwandlung
  • Künftige Einsparung von Lohnnebenkosten in erheblichem Maße
  • Effiziente Bindung von qualifizierten Mitarbeitern und Führungskräften
Versorgung für Unternehmer
Gesellschafter/Geschäftsführer)
  • Überprüfung der eigenen Versorgung - Möchten Sie sich ggf. aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und jährlich mehr als 12.000,- EUR einsparen?
  • Optimierung der Eigenabsicherung über die GmbH
Liquiditätsplanung/Bilanzmanagement
  • Sicherung der Liquidität
  • Optimierung der Eigenabsicherung
  • Kostenreduktion
Personalmanagement:
  • Im Wettbewerb um Fachkräfte gut positioniert
  • Erhöhung der Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter
  • Kostenreduktion
  • Vorsorgemanagement
  • Risiko- und Haftungsbegrenzung

Die Direktversicherung gehört zu den beliebtesten Formen der betrieblichen Altersversorgung. Sie hilft Ihnen beim Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung, sichert Ihnen Steuervorteile und ist unkompliziert in der Durchführung.

Dennoch ist das Thema "Direktversicherung" recht komplex. Hier stellen wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Direktversicherung zur Verfügung.

Wenn noch Fragen offen bleiben, sollten Sie sich umfassend beraten lassen, bevor Sie bzw. Ihr Arbeitgeber für Sie einen Altersvorsorgevertrag abschließen.

Die betriebliche Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist die ideale Ergänzung zur gesetzlichen und privaten Rente. Gesparte Steuern und Sozialabgaben machen die Sache attraktiv.
Im Alter droht Magerkost: Wer sich heute ganz auf seine gesetzliche Rente verlässt, der muss im Alter den Gürtel erheblich enger schnallen. „Trotz der Rente mit 67 sinkt das Bruttorentenniveau von heute 48 auf 42 Prozent“, sagt Altersvorsorgexperte Professor Axel Börsch-Supan. Clevere Arbeitnehmer – auch Minijobber – kontern mit der Rente vom Chef. „Die betriebliche Altersversorgung ist eine lukrative Ergänzung zur gesetzlichen Rente“, sagt bAV-Experte Andreas Haberstock, Geschäftsführer der Hamburger Trium Insurance GmbH Und die Attraktivität steigt weiter: Ab 2010 können alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer statt 2.592 Euro dann 2.640 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in die Zusatzvorsorge investieren.

Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie direkt in eine bAV eingezahlt werden. Zusätzlich können Arbeitnehmer bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds bis zu 1.800 Euro steuerfrei einzahlen – macht insgesamt bis zu 4.392 Euro in diesem Jahr. „Der volle Förderrahmen wird bislang aber nur von rund einem Drittel der Beschäftigten ausgeschöpft“, bemängelt bAV-Experte Haberstock.

VL draufsatteln
Gut geeignet für die bAV sind auch die Vermögenswirksamen Leistungen (VL). So kann der Vorsorgesparer den Arbeitgeberanteil (maximal 40 Euro) ohne Abzüge direkt in die Betriebsrente investieren und rund 45 Euro zusätzlich drauflegen, ohne Einbußen beim Nettogehalt hinnehmen zu müssen. Auch der Jobwechsel ist kein Problem: Vorsorgesparer können den Vertrag entweder privat fortführen oder auf den nächsten Arbeitgeber übertragen – die Zustimmung des Chefs vorausgesetzt.

Für wen lohnt sich das?
Insbesondere Familien mit Kindern und Alleinerziehende sollten wegen der direkten Zulagen vom Staat zunächst über einen Riester-Vertrag nachdenken (siehe Merkblatt "Altersvorsorge für Familien"). Besteht bereits ein Riestervertrag in der Familie, kann die betriebliche Altersvorsorge ein lukrativer zusätzlicher Baustein sein, um die Rentenlücke weiter zu schließen. Das gilt besonders, wenn der Arbeitgeber z.B. einen Teil des von ihm gesparten Anteils an den Sozialabgaben mit in die betriebliche Altersvorsorge seiner Angestellten gibt. Aber auch ohne Zulage vom Arbeitgeber lohnt sich das für viele Arbeitnehmer - auch weil das Einkommen im Rentenalter normalerweise geringer ist als während des Berufslebens und damit auch die darauf zu zahlenden Steuern. Außerdem hat sich das Geld bis zum Renteneintritt für den Arbeitnehmer schon verzinst. Weniger eindeutig ist die Rechnung für Besserverdienende, sagen Verbraucherschützer. Wer mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, spart zwar besonders kräftig Steuern, aber nur noch einen Teil oder gar keine Sozialabgaben mehr. Denn für Einkommensteile über den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen werden ohnehin keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- bzw. Arbeitslosenversicherung mehr erhoben.

Wer entscheidet über Art und den Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge?
Arbeitnehmer haben zwar das Anrecht auf eine Entgeltumwandlung, aber sie haben kein Recht, über die Art, also den sogenannten Durchführungsweg, der betrieblichen Altersvorsorge zu bestimmen. Das entscheidet der Arbeitgeber. Hat der Arbeitgeber als Durchführungsweg die Direktversicherung gewählt, stellt er manchmal den Mitarbeitern die Wahl des Versicherungsunternehmens frei. Oft hat er aber auch dann einen Rahmenvertrag mit einem oder mehreren Anbietern.

Wie funktionieren Gehaltsumwandlung und Förderung?
  • Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Das sind 2009 maximal 2.592 Euro im Jahr bzw. 216 Euro monatlich. Zusätzlich können unter bestimmten Bedingungen noch einmal 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei eingezahlt werden.
  • Die Beiträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt zum Beispiel in eine Direktversicherung gezahlt. Weil das immer vom oberen Ende des Gehalts passiert, spart der Arbeitnehmer neben den Sozialabgaben wegen der Steuerprogression oft kräftig Steuern. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt 100 Euro in eine Direktversicherung ein, spürt das selbst beim Nettoeinkommen auf seinem Gehaltszettel aber nur mit 50 Euro. So lässt sich in der Ansparphase oft eine Förderquote von 50 Prozent erreichen.
  • Allerdings: In der Auszahlphase müssen die Renten komplett versteuert werden. Außerdem wird auch der volle Beitragssatz für die Kranken- und Pflegeversicherung fällig.



  • Quelle:http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4140/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Alterseinkuenfte__Altersvorsorge/006.html

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